Aktuelles Steuerrecht

  • Häusliches Arbeitszimmer/Homeofficepauschale - Höchstbetrag
    Höchstbetrag in Höhe von 1.260,00€ ist personenbezogen anzuwenden, d.h., wenn sich z.B. ein Ehepaar ein Arbeitzimmer teilt, kommt der Höchstbetrag für jeden Ehepartner in Betracht. Die personenbezogene Höchstbetragsanwendung gilt auch bei Nutzung von mehreren Arbeitszimmern durch eine Person.
    BFH-Urteil vom 09. Mai 2017 VIII R 15/15
    Wird die Tätigkeit überwiegend im häuslichen Arbeitszimmer ausgeführt und steht kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, kann ggf. ein unbegrenzter Abzug der anteiligen Aufwendungen in Betracht kommen. 


    Die Homeofficepauschale beträgt ab dem Jahr 2023 max. 1.260,00€ (210ATx6€).
    Die Pauschale gilt auch, wenn kein häusliches Arbeitszimmer vorhanden ist.

     
  • Kleinunternehmergrenze  § 19 Abs. 1 UStG
    Ab dem 01.01.2020 wurde die Kleinunternehmergrenze von bisher 17.500,00 € auf
    22.000,00 € angehoben. 

     
  • Neue Abgabefristen für Steuererklärungen 
    Für die Einkommensteuererklärungen 2022 gilt lt. BMF, aufgrund der Corona-Krise eine verlängerte Abgabefrist bis 31.07.2024 für steuerlich vertretene Steuerpflichtige. 
     
  • Ansatz außergewöhnliche Belastungen (z.B. Artzrechnungen etc.)
    Stufenweise Ermittlung der zumutbaren Belastung
    Dies mindert die zumutbare Eigenbelastung im günstigsten Fall um 664,70€ und führt bei einem persönlichen Steuersatz von z.B. 30% zu einer Steuerersparnis von ca. 210,00 € (incl. Solidaritätszuschlag)

    BFH Urteil vom 19. Januar 2017 VI R 75/14
    (auf alle offenen Fälle anzuwenden)

     
  • Sparer-Pauschbetrag
    Der Sparer-Pauschbetrag wurde zum 01.01.2023 für Alleinstehende von bisher 801,00€ auf neu 1.000,00€/Jahr angehoben.
    Bei Ehe- und Lebenspartnern von bisher 1.602,00€ auf neu 2.000,00€ angehoben. 

     
  • Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuer-Erklärung nach Rentenerhöhung
    Der Grundfreibetrag von 9.744,00 € 2021 / 10.347,00 € 2022 gilt auch für Rentenbezieher!
    Aufgrund der jährlichen Rentenanpassungen können Rentenbezieher in die Einkommensteuerpflicht hineinwachsen und sind somit zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. §56 EStDV

     
  • Pasuchbetrag für Alleinerziehende
    ab 2023: 4.260,00€

     
     

Informationen zum Jahreswechsel 2023/2024:

  1. Verplichtung zur Inventur am Ende des Wirtschaftsjahres
    gem. §§240 und 241a HGB sowie gemäß §§140 und 141 AO


    Die Inventur muss über jeden Posten im Inventar folgende Angaben enthalten:
    - die Menge (Zahl, Maß, Gewicht)
    - die Bezeichnung der Vermögensgegenstände (Art, Artikel-Nummer, Größe)
    - der Wert der Maßeinheit

     
  2. Abgabezeitraum Umsatzsteuer-Voranmeldungen 
    Umsatzsteuerzahllast/Jahr 
    bis 1.000,00€                                           Abgabe järlich
    von 1.000,00€ - 7.500,00€                        Abgabe vierteljährlich 
    ab 7.500,00€                                            Abgabe monatlich

     

Am 25.05.2018 ist die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) europaweit in Kraft getreten. Sie gilt unmittelbar für alle Unternehmen. Aus gegebenen Anlass möchte ich auf nun veröffentlichte Arbeitshilfen des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hinweisen. Diese finden Sie unter folgendem Link: https://www.lda.bayern.de/de/kleine-unternehmen.html

 

 

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Fon: +49 (0)821 / 242 988 92 
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